
In den Bundes-Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat der Verfassungs-Schutz die AfD schon länger als rechts-extrem eingestuft. Durch die neue Entscheidung kann der Verfassungs-Schutz AfD-Politiker noch besser überwachen.
Die AfD hat schon früher vor Gericht geklagt. Sie wollte nicht, dass man sie rechts-extrem nennt. Und sie wollte auch nicht überwacht werden. Die Gerichte haben die Klagen zurück gewiesen.
Politikerinnen und Politiker diskutieren nun über ein Verbot von der AfD. Über einen Verbots-Antrag entscheidet das höchste Gericht in Deutschland. Es heißt Bundes-Verfassungs-Gericht.
Andere Politiker und Politikerinnen warnen davor, den Verbots-Antrag zu stellen. Sie sagen: Es gibt zu wenige Beweise dafür, dass die AfD gegen die Verfassung ist. Sie befürchten: Das höchste deutsche Gericht könnte den Verbots-Antrag ablehnen. Dann würde die AfD vielleicht noch stärker.
In Deutschland ist es sehr schwierig, eine Partei zu verbieten. Vor einigen Jahren gab es den Antrag, die rechts-extreme Partei NPD zu verbieten. Das hat nicht geklappt.