
Für ein Verbot muss es einen Antrag geben. Diesen Antrag können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundes-Regierung stellen. Über den Antrag entscheidet dann das Bundes-Verfassungs-Gericht. Die Regeln für ein Verbot sind sehr streng. Es reicht zum Beispiel nicht, wenn eine Partei rechts-extrem ist. Eine Partei muss zum Beispiel viel dafür tun, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Es ist nicht leicht, das zu beweisen.
Manche Politiker sagen: Wir müssen einen Antrag auf ein Verbot stellen. Das sagen zum Beispiel einige Minister-Präsidenten von der Partei SPD und Abgeordnete von den Linken. Andere Politiker und Politikerinnen warnen davor, den Verbots-Antrag zu stellen. Sie sagen: Es gibt zu wenige Beweise dafür, dass die AfD gegen die Verfassung ist. Die Politiker befürchten: Das Verfassungs-Gericht könnte den Verbots-Antrag ablehnen. Und das könnte die AfD vielleicht stärker machen.