
Der Verfassungs-Schutz kann Politiker der AfD dadurch mit nachrichten-dienstlichen Mitteln beobachten. Das heißt, er darf zum Beispiel die Telefone und E-Mails überwachen. Auch der Einsatz von V-Leuten oder Bewachungen sind möglich.
Bislang war die AfD ein Prüf-Fall. Das bedeutet: Die Partei galt nicht als eindeutig extremistisch. Es gab aber Hinweise, dass die Partei gegen die deutsche Verfassung ist. Wenn eine Partei ein Prüf-Fall ist, wird sie noch nicht vom Verfassungs-Schutz beobachtet.
Der Vorsitzende von der AfD heißt Tino Chrupalla. Er hat gesagt: Diese Enscheidung von dem Verfassungs-Schutz ist ein Skandal. In diesem Jahr gibt es viele Wahlen. Der Verfassungs-Schutz will der AfD schaden.
Politiker von den Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP haben gesagt: Die Entscheidung von dem Verfassungs-Schutz ist richtig. Die AfD ist eine rechts-extreme Partei.
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UPDATE: Inzwischen hat ein Gericht gesagt: Die AfD darf erst mal nicht beobachtet werden. Grund dafür ist: Es läuft noch ein Gerichts-Verfahren. Das Bundes-Amt für Verfassungs-Schutz hatte gesagt: Wir warten das Verfahren ab, erst danach sagen wir, ob wir die AfD beobachten oder nicht.
Hinweis: Wir haben diese Nachricht aktualisiert. In der Nachrichtenleicht-Sendung im Radio lief leider noch die alte Meldung, das tut uns leid!