Geklagt hatte Sarah P., eine 21 Jahre alte Frau. Sie will den Namen ihres Vaters wissen. Denn sie ist die Tochter eines anonymen Samen-Spenders. Sie klagte gegen den Arzt, der die Samen-Spende an ihre Mutter weitergegeben hatte. Der Arzt wollte den Namen nicht sagen. Denn der Spender wollte anonym bleiben. Nun hat ein Gericht beschlossen: Der Arzt muss den Namen nennen.
Das Gericht sagte: Seinen Vater zu kennen ist für viele Menschen sehr wichtig. Deswegen dürfen Kinder von anonymen Samen-Spendern deren Namen erfahren.
Für Sarah P. bleibt es aber schwierig. Der Name des Spenders stand zwar auf einer Liste. Doch diese Liste wurde vor Jahren vernichtet. Sarah P. muss also weiter nach ihrem Vater suchen.
Das Urteil des Gerichtes ist trotzdem wichtig. Denn in Zukunft können auch andere Kinder den Namen von ihrem Vater verlangen. Heute müssen die Namens-Listen nämlich für 30 Jahre aufbewahrt werden. Ärzte schätzen, dass in Deutschland schon 100.000 Kinder durch eine Samen-Spende auf die Welt gekommen sind. Die meisten von ihnen wissen das gar nicht. Aber wenn sie es wissen, können sie nun auch den Namen des Spenders erfahren.