Das höchste Gericht in Polen ist das Verfassungs-Gericht. Es hat im Oktober 2020 entschieden, dass eine Abtreibung gegen die Verfassung verstößt, wenn der Fötus schwer krank ist. Der Fötus ist das ungeborene Kind.
Der Europa-Rat sagt: Mit seinem strengen Abtreibungs-Recht verstößt Polen gegen Menschen-Rechte. Und: Legale Schwangerschafts-Abbrüche gehören zu den Rechten von Frauen. Der Europa-Rat hat ein Gutachten für den Europäischen Menschen-Rechts-Gerichtshof erstellt.
Vor Kurzem hat der Tod einer schwangeren Frau in einem polnischen Krankenhaus für Entsetzen gesorgt. Die 30-Jährige gilt als erstes Todes-Opfer von dem strengen Abtreibungs-Recht. Sie starb an den Folgen einer Blut-Vergiftung. Anwälte von der Familie kritisieren: Die Ärzte wollten das Leben von der Frau nicht mit einem Schwangerschafts-Abbruch retten.