Streit über Wahl-Werbung

Am 26. Mai ist die Europa-Wahl. Vorher spielen die Radio- und Fernseh-Sender Wahl-Werbung von den verschiedenen Parteien. Um einige Werbe-Spots gab es Streit vor Gericht.

17.05.2019

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Eine Hand steckt einen Umschlag in eine Wahl-Urne vor der Europa-Fahne.
Die Europa-Wahl ist in Deutschland am 26. Mai (dpa / ZB / Peter Endig)
Radio- und Fernseh-Sender müssen Wahl-Werbung spielen. Damit sich jeder eine Meinung bilden kann. Bei einem rechts-extremen Werbe-Spot haben sich die Sender aber geweigert. Der Spot war von der Partei NPD. Mehrere Sender haben gesagt: Der Spot ist ausländer-feindlich. Das ist Volks-Verhetzung. Und Volks-Verhetzung ist verboten.
Der Fall kam vor das Bundes-Verfassungs-Gericht. Zuerst hat das Gericht den Sendern Recht gegeben. Dann hat die Partei den Spot geändert. Damit waren die Richter und Richterinnen zufrieden. Deshalb müssen die Sender den Spot jetzt zeigen.
Der Sender ZDF hat sich vorher schon gegen eine andere Wahl-Werbung gewehrt. Eine Partei mit dem Namen "Die Partei" hat darin nicht für sich Werbung gemacht. Stattdessen hat sie um Hilfe für die Flüchtlinge auf dem Mittelmeer gebeten.
Am 26. Mai können die Menschen in Deutschland ihre Abgeordneten für das Europa-Parlament wählen. Das Europa-Parlament kann Gesetze für die ganze Europäische Union machen. Auf der Internet-Seite Wahl-O-Mat kann man herausfinden, welche Partei am besten zu einem passt.

Wörterbuch

  • Europa-Parlament

    Im Europa-Parlament sitzen Politikerinnen und Politiker aus allen Ländern der Europäischen Union. Sie entscheiden mit über die Politik in Europa. Das Europa-Parlament tagt manchmal in der Stadt Brüssel und manchmal in der Stadt Straßburg.

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

  • Europäische Union

    In der Europäischen Union arbeiten 27 Länder zusammen. Die Abkürzung für Europäische Union ist EU. Auch Deutschland gehört zur EU. Nach dem 2. Welt-Krieg haben sich einige Länder in Europa zusammengetan. Sie wollten, dass es in Europa nie wieder Krieg gibt. Nach und nach kamen immer mehr Länder dazu. Die EU kann Gesetze machen. Die Gesetze gelten dann in allen EU-Ländern. Die meisten EU-Politiker arbeiten in Brüssel. Das ist die Hauptstadt von Belgien.

  • Europa-Wahl

    Bei der Europa-Wahl können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer ins Europa-Parlament kommt. In allen EU-Ländern können die Menschen wählen. Jeder und jede hat eine Stimme. Die Stimme gibt man einer Partei. Das heißt: Man kreuzt die Partei auf dem Wahl-Zettel an. Eine Europa-Wahl gibt es alle 5 Jahre. Die erste Europa-Wahl hat es im Jahr 1979 gegeben.

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