Urteil zum Rund-Funk

Der Beitrag für den Rund-Funk wird etwas teurer. Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden.

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Auf einem Überweisungs-Papier steht "Rundfunk: ARD, ZDF und Deutschlandradio"
Der Rund-Funk-Beitrag in Deutschland wird leicht erhöht. Das hat das oberste Gericht entschieden. (Imago/Hans Scherhaufer)
Der Rund-Funk-Beitrag steigt auf 18 Euro 36 im Monat. Bisher waren es 17 Euro 50. Der Beitrag muss einmal pro Wohnung gezahlt werden. Eine Familie mit 5 Menschen in einem Haus zahlt also zum Beispiel nur einmal.
Fast alle Bundes-Länder waren für die Erhöhung. Nur das Bundes-Land Sachsen-Anhalt hat nicht zugestimmt. Damit hat Sachsen-Anhalt das Ganze aufgehalten. Das war nicht richtig. Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht jetzt entschieden.
Mit dem Rundfunk-Beitrag werden die Sender von der ARD, das ZDF und das Deutschland-Radio finanziert. Zu dem Deutschland-Radio gehört auch Nachrichtenleicht. Das Geld ist für Radio, Fernsehen und Internet-Angebote. Zum Beispiel wird mit dem Geld auch Nachrichtenleicht bezahlt.
ARD, das ZDF und das Deutschland-Radio nennt man öffentlich-rechtliche Sender. Das heißt: Diese Sender sind für alle da. Diese Sender sollen alle informieren und unterhalten. Öffentlich-rechtliche Sender müssen kein Geld verdienen. Dafür bekommen sie den Rund-Funk-Beitrag.

Wörterbuch

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

  • öffentlich-rechtlich

    In Deutschland gibt es viele öffentlich-rechtliche Radio- und Fernseh-Sender, zum Beispiel ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass die Zuschauer für die Sender Gebühren bezahlen. Andere Sender heißen Privat-Sender. Sie bekommen ihr Geld nur aus der Werbung.

  • Deutschland-Radio

    Zum Deutschland-Radio gehören 3 Radio-Sender: Deutschland-Funk, Deutschland-Funk Kultur und Deutschland-Funk Nova. Es sind öffentlich-rechtliche Sender. Das heißt: Sie bekommen ihr Geld aus dem Rundfunk-Beitrag. Und sie haben einen öffentlichen Auftrag: Sie sollen die Menschen über alles Wichtige gut informieren. Die Sender vom Deutschland-Radio kann man in ganz Deutschland hören. Sie senden keine Werbung.

  • Sachsen-Anhalt

    Sachsen-Anhalt ist ein deutsches Bundes-Land. Es liegt im Osten von Deutschland. Die Haupt-Stadt von Sachsen-Anhalt ist Magdeburg.

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