Urteil wegen sexueller Gewalt gegen Kinder

In der Stadt Wermelskirchen waren 13 Kinder jahrelang Opfer von sexueller Gewalt. Ein Mann hat die Kinder viele Male vergewaltigt. Ein Gericht hat den Täter jetzt verurteilt. Der Mann muss für mehr als 14 Jahre ins Gefängnis.

03.03.2023

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Der Mann aus Wermelskirchen im Gerichts-Saal. Er hält sich eine grüne Mappe vor das Gesicht.
Der Mann aus der Stadt Wermelskirchen im Gerichts-Saal. Er muss mehr als 14 Jahre ins Gefängnis. (dpa / Rolf Vennenbernd)
Das Gericht hat auch entschieden: Weil der Mann besonders gefährlich ist, muss er nach dem Ende von der Haft-Strafe im Gefängnis bleiben. Das nennt man Sicherungs-Verwahrung. Ein Gericht entscheidet dann regelmäßig, ob der Mann entlassen werden kann.
Der Mann aus der Stadt Wermelskirchen hatte Eltern angeboten, auf ihre Kinder aufzupassen. Die Ermittler sagen: Er hat die Kinder brutal sexuell missbraucht. Und er hat mit anderen Männern Bilder und Videos von solchen Taten getauscht. Die Ermittler sagen: Die Bilder sind ganz schlimm. Er hat den Kindern furchtbare Dinge angetan.
Die Polizei hat den Mann im Dezember 2021 festgenommen. Danach hat die Polizei noch andere Männer festgenommen, die mit dem Täter Videos und Bilder getauscht haben.

Wörterbuch

  • Vergewaltigung

    Bei einer Vergewaltigung zwingt ein Mensch einen anderen Menschen zum Sex. Das ist für den Menschen, der vergewaltigt wird, sehr schlimm. Er leidet körperlich und seelisch unter der Tat. Meistens werden Frauen von Männern vergewaltigt, also zum Sex gezwungen. Vergewaltigung ist verboten. Wer vergewaltigt wurde, kann den Täter bei der Polizei anzeigen. Wenn ein Täter in Deutschland verurteilt wird, muss er mindestens zwei Jahre ins Gefängnis. Auch bei Beratungs-Stellen gibt es Hilfe. Man kann zum Beispiel beim Verein "Der Weiße Ring" anrufen: Die Telefonnummer ist 116 006. Und es gibt das Hilfe-Telefon "Gewalt gegen Frauen". Die Telefonnummer ist 0 8000 116 016.

  • Sexuelle Gewalt

    Sexuelle Gewalt ist Gewalt, die mit dem Geschlecht zu tun hat. Sexuelle Gewalt kann verschiedene Formen haben. Eine Form ist Vergewaltigung: Wenn jemand einen anderen zum Geschlechts-Verkehr zwingt. Andere Formen sind Bedrängen, Angrapschen oder bestimmte Beleidigungen. Manche Menschen finden den Ausdruck "sexualisierte Gewalt" richtiger. Damit ist gemeint: Eigentlich geht es vor allem um Gewalt. Der Sex wird nur als Mittel dazu benutzt. Bei Beratungs-Stellen gibt es Hilfe. Man kann zum Beispiel beim Verein "Der Weiße Ring" anrufen: Die Telefonnummer ist 116 006. Und es gibt das Hilfe-Telefon "Gewalt gegen Frauen". Die Telefonnummer ist 0 8000 116 016.

  • Sicherungs-Verwahrung

    Wenn ein Mörder oder Gewalt-Täter besonders gefährlich ist, kann der Richter beschließen, dass er in Sicherungs-Verwahrung kommt. Der Täter bleibt dann eingesperrt, auch wenn seine Strafe schon zu Ende ist. In Deutschland überprüfen die Richter alle 2 Jahre, ob jemand noch länger eingesperrt bleiben muss.

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