
Die Uni Düsseldorf hatte die Doktor-Arbeit von Annette Schavan geprüft. Die Fach-Leute fanden heraus: Schavan hat bei anderen abgeschrieben. Sie hat aber so getan, als ob sie es selbst geschrieben hat. Das ist verboten. Die Uni hat entschieden: Annette Schavan darf sich nicht mehr "Frau Doktor" nennen.
Annette Schavan fand das nicht richtig. Sie wollte ihren Doktor-Titel zurück bekommen. Deshalb ist sie zu einem Gericht gegangen. Das Gericht hat geprüft, ob Schavan ihren Doktor-Titel zurück bekommen kann.
Jetzt haben die Richter entschieden. Sie haben gesagt: Die Uni Düsseldorf hat Recht. Annette Schavan hat absichtlich so getan, als ob sie alles selbst geschrieben hat. Deshalb bekommt sie ihren Doktor-Titel nicht zurück.