Der Mann soll ein Islamist sein. Darum haben ihn die Behörden vor einigen Wochen abgeschoben. Seitdem gibt es Streit darüber, ob das erlaubt war. Einige Politiker sagen: Die Behörden wollten unbedingt, dass der Mann abgeschoben wird. Dabei hat schon vorher ein Gericht gesagt: Die Abschiebung ist verboten. Denn der Mann wird in Tunesien vielleicht gefoltert.
Das höchste Gericht in Nordrhein-Westfalen hat jetzt noch einmal bestätigt: Die Abschiebung ist falsch gewesen. Das Gericht sagt: Der Islamist muss von Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Es ist aber unwahrscheinlich, dass das passiert. Denn die Behörden in Tunesien lassen den Mann nicht ausreisen. Sie sagen: Wir ermitteln auch gegen den Islamisten.