Piloten-Streik verboten

Die Piloten bei der Flug-Linie Lufthansa haben wieder gestreikt. Aber nur einen Tag lang. Dann hat ein Gericht den Streik verboten. Jetzt fliegen wieder alle Flugzeuge nach Plan.

Audio herunterladen
Mehrere Flugzeuge mit dem gelb-blauen Lufthansa-Zeichen stehen auf dem Rollfeld.
Lufthansa-Flugzeuge am Flughafen München (picture alliance / dpa / Matthias Balk)
Der neue Streik hat am Dienstag, 8. September angefangen. Viele Flüge sind an dem Tag ausgefallen. Am nächsten Tag hat aber ein Gericht entschieden: Der Streik ist nicht erlaubt. Dann hat es noch einen Tag gedauert, bis der Flug-Verkehr wieder ganz normal lief.
Die Lufthansa-Chefs hatten gegen den Streik geklagt. Die Entscheidung fiel am Arbeits-Gericht in der Stadt Frankfurt am Main. Die Richter haben entschieden: Der Streik ist nicht erlaubt.
Zur Begründung haben die Richter gesagt: Angestellte und Arbeiter dürfen für mehr Lohn streiken oder für bessere Arbeitszeiten. Aber sie dürfen nicht gegen andere Entscheidungen von den Chefs streiken. Die Piloten haben auch dagegen gestreikt, dass die Lufthansa Billig-Flug-Linien gründet. Die Richter haben gesagt: Das ist eine Entscheidung von den Chefs. Dagegen darf man nicht streiken.

Wörterbuch

  • Gericht

    An einem Gericht entscheiden Richter und Richterinnen über Streit-Fälle. Sie kennen die Gesetze und entscheiden, ob jemand etwas Verbotenes getan hat.

  • Streik

    Ein Streik ist ein Protest von Arbeitern oder Angestellten. Streiken bedeutet, aus Protest nicht zu arbeiten. Die Arbeiter oder Angestellten zeigen damit, dass sie nicht zufrieden sind. Sie wollen zum Beispiel mehr Geld oder andere Arbeits-Zeiten durchsetzen. Für Streiks gibt es Regeln. Diese Regeln nennt man Streik-Recht. Gewerkschaften organisieren den Streik.

zum Wörterbuch