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Merz: Junge Menschen sollen in Parteien mitmachen

Bundes-Kanzler Friedrich Merz hat junge Menschen aufgefordert, in Parteien mitzumachen. Trotzdem findet Merz: Jugendliche sollen bei der Bundestags-Wahl nicht wählen dürfen.

Bundes-Kanzler Merz steht zwischen 2 jungen Frauen auf einer Bühne. Alle 3 tragen gelbe Schals. Merz hat die Arme leicht erhoben.
Auf dem Katholiken-Tag hat Merz mit 2 Chefinnen vom Jugend-Organisationen diskutiert. (AP Photo / Matthias Schrader / Matthias Schrader)
Merz hat gesagt: Junge Menschen sollten sich zum Beispiel in der Kommunal-Politik einbringen. Kommunal-Politik ist in Städten und Gemeinden. Merz hat auch gesagt: Zwar haben viele junge Menschen ein Ehren-Amt. Aber das ersetzt nicht die Arbeit in Parteien. Ohne die politischen Parteien funktioniert unsere Demokratie nicht mehr.
Das war auf dem Katholiken-Tag. Der Katholiken-Tag ist ein Treffen von katholischen Christen in Deutschland. Dort hat Merz mit 2 Chefinnen von Jugend-Organisationen diskutiert. Sie haben gefordert: Die Politiker sollten junge Menschen mehr mitbestimmen lassen.
Merz findet aber: Bei der Bundestags-Wahl sollten junge Menschen weiterhin erst ab 18 Jahren wählen dürfen. Er ist dagegen, das Wahl-Alter auf 16 Jahre zu senken.

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  • Bundes-Kanzler oder Bundes-Kanzlerin

    Der Bundes-Kanzler oder die Bundes-Kanzlerin ist Chef von der Bundes-Regierung. Er oder sie legt fest, welche Politik in Deutschland gemacht wird. Damit hat er oder sie die meiste politische Macht. Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Bundestag gewählt.

  • Partei

    Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen, die eine ähnliche politische Meinung haben. Parteien nehmen an Wahlen teil, um Einfluss in der Politik zu haben. Dafür braucht eine Partei viele Stimmen von den Bürgern.

  • Bundestags-Wahl

    Bei einer Bundestags-Wahl wählen die Menschen das deutsche Parlament. Es heißt Bundestag. Im Bundestag sitzen Männer und Frauen. Sie machen die Gesetze für Deutschland. Bei der Wahl entscheiden die Bürger, welche Politikerinnen und Politiker im Bundestag sitzen sollen. Mit der 1. Stimme wählt man eine bestimmte Person. Mit der 2. Stimme wählt man eine Partei. Alle Stimmen werden gezählt. Die Partei mit den meisten Stimmen darf die meisten Abgeordneten schicken.

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