
Ein katholisches Kranken-Haus in der Stadt Düsseldorf hatte einem Chef-Arzt gekündigt. Der Grund: Er hatte zum 2. Mal geheiratet. In der katholischen Kirche darf man aber nur einmal heiraten. Der Arzt hat gegen die Kündigung geklagt.
Das Arbeits-Gericht hat gesagt: Die Kündigung war nicht okay. Der Mann hat seine Pflichten als Arzt nicht verletzt.
Der Europäische Gerichts-Hof hatte in dem Fall bereits vor einiger Zeit entschieden: Kirchen können von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie sich an die Regeln von der Kirche halten. Das gilt aber nur, wenn das Verhalten ganz wichtig für die Arbeit ist. Bei Ärzten sind das Privat-Leben und der Glaube aber nicht wichtig für die Arbeit.