
Der 9 Jahre alte Schüler hat eine Entwicklungs-Störung. Er kann oft nicht so gut erkennen, was andere Menschen denken oder fühlen. Man nennt diese Störung: Autismus-Spektrum-Störung.
Das Gericht sagt: Der Schüler hat das Recht, bei der Klassen-Fahrt dabei zu sein. Eine ausgebildete Person kann den Schüler begleiten.
Die Schul-Leitung hat vorher gesagt: Der Schüler kann für sich selbst und andere Schüler und Schülerinnen gefährlich sein. Wir haben das schon in der Schule erlebt. Es reicht nicht aus, wenn eine ausgebildete Person dabei ist.
