
Jürgen Linnemann arbeitet seit 40 Jahren in der Behinderten-Werkstatt in dem Bundes-Land Nordrhein-Westfalen. In der Werkstatt scannt Jürgen mit dem Computer Dokumente ein. Das macht er 3 Tage in der Woche.
Jürgen mag seine Arbeit. Aber er sagt: Ich will für diese Arbeit den Mindest-Lohn haben. Der Mindest-Lohn in Deutschland ist 13,90 Euro in der Stunde. Das wäre mehr Geld für Jürgen. Jürgen findet: Es ist ungerecht, wenn Menschen mit Behinderung weniger Geld bekommen als andere Arbeit-Nehmer. Deswegen hat Jürgen seinen Arbeit-Geber verklagt.
Der Chef von der Werkstatt sagt: Wir können nicht allen Menschen in unseren Werkstätten den Mindest-Lohn bezahlen. Er sagt auch: Wir wollen mit den Werkstätten kein Geld verdienen. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung eine sinn-volle Beschäftigung haben.
Das Arbeits-Gericht in Münster hat die Entscheidung jetzt verschoben. Im November oder Dezember könnte das Urteil kommen.
