
Wenn eine türkische Frau zum Beispiel zu ihrem Mann nach Deutschland ziehen wollte, musste sie Deutsch können. Das musste sie auch nachweisen, zum Beispiel in einem Test. Sonst durfte sie nicht einreisen. Eine Frau aus der Türkei wollte das nicht hinnehmen. Sie hat gegen das Gesetz geklagt. Und sie hat Recht bekommen. Jetzt darf sie zu ihrem Mann nach Berlin ziehen.
Der Europäische Gerichtshof ist ein Gericht für die Europäische Union. Es ist in dem Land Luxemburg. Die Richter in Luxemburg haben gesagt: Das deutsche Gesetz über die Sprach-Kenntnisse ist gegen die europäischen Regeln. Es behindert die Menschen in ihrer Freiheit.
Die Politiker haben sich bei dem Gesetz etwas anderes gedacht. Sie wollten verhindern, dass Frauen nach Deutschland gebracht werden, die das gar nicht wollen. In manchen Ländern gibt es Zwangs-Heiraten. Das heißt: Die Familie zwingt eine Frau, einen Mann zu heiraten. Auf diese Art werden manche Frauen nach Deutschland geholt. Wenn sie kein Deutsch können, ist es dann besonders schwer für sie. Denn dann können sie sich nur schwer Hilfe holen.