Gericht sagt: Deutschland darf Flüchtlinge nicht an der Grenze abweisen

Die Bundes-Regierung will, dass weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Die Polizei macht deshalb Kontrollen an allen deutschen Grenzen. Die Polizei schickt viele Menschen zurück, auch wenn sie um Schutz bitten. Ein Gericht hat jetzt gesagt: Das ist gegen das Gesetz.

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Ein Beamter der Bundespolizei kontrolliert einem Autofahrer.
Die Bundes-Polizei kontrolliert seit einiger Zeit mehr an den deutschen Grenzen. (picture alliance / dpa / Frank Hammerschmidt)
Das Gericht ist in der Stadt Berlin. Es hat 3 Menschen aus dem Land Somalia Recht gegeben. Die 3 wollten mit dem Zug aus dem Land Polen nach Deutschland fahren. Sie wollten in Deutschland Asyl beantragen. Denn in Somalia ist Krieg.
Die deutsche Polizei hat sie aber nicht über die Grenze gelassen. Sie sagt: Die 3 können auch in Polen Asyl beantragen. Denn in Polen ist kein Krieg.
Das Gericht in Berlin sagt: Die Polizei durfte die 3 Flüchtlinge nicht nach Polen zurück schicken. Sie hat nämlich nicht geprüft, ob sie in Deutschland ein Recht auf Asyl haben.
Die Parteien Grüne und Linke sagen: Das ist ein wichtiges Urteil für die Asyl-Politik. Die Bundes-Regierung muss auf das Gericht hören. Die Polizei darf keine Flüchtlinge an den Grenzen abweisen.
Der Bundes-Innenminister heißt Alexander Dobrindt. Er ist von der Partei CSU. Dobrindt sagt: Bei dem Urteil ging es nur um die 3 Menschen aus Somalia. Es ging nicht um alle Flüchtlinge. Wir machen deshalb weiter mit den Kontrollen an den Grenzen.
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Wörterbuch

  • Asyl

    Länder können Menschen Asyl geben. Dass heißt: die Menschen dürfen in diesem Land leben. Sie bekommen dort Schutz. Flüchtlinge suchen oft Asyl, weil sie in ihrem Land verfolgt werden, oder weil dort Krieg ist. Wenn Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie oft lange auf eine Entscheidung warten. In dieser Zeit nennt man die Flüchtlinge Asyl-Bewerber.

  • Asyl-Recht

    Viele Länder haben ein Asyl-Recht. Das sind Gesetze. In den Gesetzen steht, welche Flüchtlinge in dem Land leben dürfen. Wenn ein Flüchtling in ein Land kommt, kann er dort um Asyl bitten. Wenn er kein Asyl bekommt, muss er das Land oft wieder verlassen.

  • Innen-Minister oder Innen-Ministerin

    Ein Innen-Minister oder eine Innen-Ministerin gehören zur Regierung. Sie sind für die Innen-Politik zuständig. Zur Innen-Politik gehören zum Beispiel diese Themen: Kriminalität, Terrorismus, Verwaltung und Einwanderung.

  • CSU

    Die CSU ist eine deutsche Partei. Ihr langer Name ist: Christlich-Soziale Union. Die CSU kann man nur in dem Bundes-Land Bayern wählen. Im Rest von Deutschland arbeitet sie mit der Partei CDU zusammen. Beide zusammen nennt man "die Union".

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