Artikel 19

Der Staat kann die Grundrechte nicht groß verändern.

08.01.2020

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Artikel 19 sagt: Auch der Staat darf die Grundrechte nicht groß verändern. Der Staat kann nur kleine Ausnahmen beschließen. Solche Ausnahmen müssen für alle Menschen gelten. Der Staat darf keine Ausnahmen machen nur gegen einzelne Menschen. Alle Menschen können den Staat vor Gericht verklagen, wenn sie glauben, dass der Staat ihre Rechte verletzt.
Auch in diesem Artikel geht es nicht um ein weiteres Grundrecht. Dieser Artikel sagt dem Staat, dass er die Grundrechte nicht verändern darf. Wenn der Staat Ausnahmen beschließt, dann können wir alle uns bei einem Gericht beschweren.

Den Text von dem Artikel 19 finden Sie hier.