Artikel 15

Der Staat kann aus Eigentum von Einzelnen Eigentum von allen machen.

08.01.2020

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Artikel 15 sagt: Der Staat kann Grund und Boden, Natur-Schätze und Produktions-Mittel vergesellschaften. Grund und Boden sind zum Beispiel Wiesen oder Wald. Natur-Schätze sind zum Beispiel Kohle-Bergwerke. Produktions-Mittel sind zum Beispiel Fabriken. Vergesellschaften bedeutet, das Bergwerk oder die Fabrik gehören dann allen Menschen gemeinsam. Alle Menschen zusammen verwalten das Bergwerk oder die Fabrik.
Artikel 15 ist fast nie angewendet worden. Er steht aber trotzdem im Grundgesetz. Der Grund: Als das Grundgesetz 1949 beschlossen wurde, gab es unterschiedliche Meinungen über die Wirtschafts-Politik. Einige Politiker haben gesagt: Die Wirtschafts-Unternehmen müssen allen Menschen gemeinsam gehören. Alle Menschen müssen die Wirtschafts-Unternehmen gemeinsam verwalten. Das hat die Politik aber nie so entschieden.

Den Text von dem Artikel 15 finden Sie hier.