Grundgesetz Artikel 2

Alle Menschen können so leben, wie sie wollen. Niemand darf andere töten oder verletzen.

30.04.2024

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Grundgesetz Artikel 2. Einfach erklärt.
Artikel 2 von dem Grundgesetz sagt: Alle Menschen in Deutschland sind frei. Alle haben das Recht zu leben, wie sie wollen. Jeder Mensch entscheidet selber über sein Leben.
Zum Beispiel darf jeder die Bücher lesen, die er selbst lesen will. Alle dürfen anziehen, was sie anziehen wollen. Jeder darf die Freunde haben, die er haben will.
Es gibt eine Ausnahme: Niemand darf seine Freiheit so leben, dass die Rechte von anderen verletzt werden. Ein Beispiel: Alle dürfen die Musik hören, die sie gerne haben. Aber sie dürfen nicht mitten in der Nacht laut Musik hören, wenn andere schlafen wollen.
Der Artikel 2 von dem Grundgesetz sagt auch: Niemand darf einen anderen töten oder verletzen. Nur ein Gesetz kann regeln, wann man einen anderen Menschen verletzen darf. Zum Beispiel darf die Polizei Menschen verletzen, wenn diese Menschen andere töten wollen.

Den Text von dem Artikel 2 finden Sie hier.