Grundgesetz Artikel 19

Der Staat kann die Grundrechte nicht groß verändern.

08.05.2024

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Grundgesetz Artikel 19. Einfach erklärt.
Artikel 19 von dem Grundgesetz sagt: Der Staat darf die Grundrechte nicht groß verändern. Der Staat kann nur kleine Ausnahmen beschließen. Solche Ausnahmen müssen für alle Menschen gelten. Der Staat darf keine Ausnahmen machen nur gegen einzelne Menschen. Alle Menschen können den Staat vor Gericht verklagen, wenn sie glauben, dass der Staat ihre Rechte verletzt.
Auch in Artikel 19 geht es nicht um ein weiteres Grundrecht. Artikel 19 sagt dem Staat, dass er die Grundrechte nicht verändern darf. Wenn der Staat Ausnahmen beschließt, dann können wir alle uns bei einem Gericht beschweren.

Den Text von dem Artikel 19 finden Sie hier.