Artikel 13 von dem Grundgesetz sagt: Die private Wohnung ist immer geschützt. Niemand darf uns da Vorschriften machen. Niemand darf gegen unseren Willen in unsere Wohnung kommen. Niemand darf uns gegen unseren Willen in der Wohnung zugucken. Niemand darf uns dort gegen unseren Willen belauschen.
Die Wohnung kann ein ganzes Haus sein. Sie kann auch ein Hotel-Zimmer sein. Sie kann eine Hütte oder ein Zelt im Urlaub sein. Immer schützt uns da der Artikel 13 von dem Grundgesetz.
Es gibt Ausnahmen: Wenn wir in unserer Wohnung ein Verbrechen planen, kann die Polizei herein-kommen. Die Feuer-Wehr darf in unsere Wohnung, wenn es brennt. Der Not-Arzt darf in unsere Wohnung, wenn wir dringend Hilfe brauchen.
Den Text von dem Artikel 13 finden Sie hier.