![Grundgesetz Artikel 12a. Einfach erklärt. Grundgesetz Artikel 12a. Einfach erklärt.](https://bilder.deutschlandfunk.de/4b/05/09/81/4b050981-c2b4-4c6c-bfbb-e18e8a029f75/artikel12a-gg-einfach-100-1920x1080.png)
Der Artikel 12 von dem Grundgesetz hat noch einen Zusatz. Der Zusatz heißt Artikel 12a.
Artikel 12a sagt: Männer können ab dem 18. Geburtstag gezwungen werden, bei der Bundes-Wehr mitzumachen. Das ist die Armee von Deutschland. Der Artikel war bis vor einigen Jahren sehr wichtig. Damals mussten alle gesunden jungen Männer zur Bundes-Wehr. Die jungen Männer haben Krieg geübt. Sie sollten lernen, Deutschland zu verteidigen.
Wer das nicht wollte, der musste etwas beweisen: Er musste beweisen, dass Krieg gegen sein Gewissen ist. Danach hat er einen anderen Dienst gemacht. Zum Beispiel hat er einen Dienst im Kranken-Haus gemacht.
Heute ist das anders. Heute gehen Frauen und Männer nur noch freiwillig zur Bundes-Wehr. Niemand wird mehr zur Bundes-Wehr gezwungen.
Den Text von dem Artikel 12a finden Sie hier.