Grundgesetz Artikel 12

Jeder Mensch in Deutschland kann seinen Beruf frei wählen.

08.05.2024

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Grundgesetz Artikel 12. Einfach erklärt.
Artikel 12 von dem Grundgesetz sagt: Alle Menschen in Deutschland können ihre Ausbildung selbst wählen. Alle Menschen können ihre Arbeit selber wählen. Jeder Mensch kann zum Beispiel selbst entscheiden, ob er Bäcker werden will oder Lehrer. Wenn er Bäcker werden will, muss er aber auch eine Stelle finden. Wenn er Lehrer werden will, muss er aber auch eine Stelle finden.
Artikel 12 sagt auch: Niemand darf zu Arbeit gezwungen werden. Zwangs-Arbeit ist verboten. Es gibt eine Ausnahme: Menschen im Gefängnis können gezwungen werden zu arbeiten.

Den Text von dem Artikel 12 finden Sie hier.