Grundgesetz Artikel 11

Jeder Mensch darf in Deutschland wohnen, wo er will. Jeder darf reisen, wohin er will.

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Grundgesetz Artikel 11. Einfach erklärt.
Artikel 11 von dem Grundgesetz sagt: Jeder Mensch in Deutschland darf wohnen, wo er will. Jeder darf in Deutschland leben, wo er will. Jeder darf in Deutschland reisen, wohin er will. Das nennt man Freizügigkeit.
Es gibt eine Ausnahme: Der Staat kann Menschen in einigen Fällen verbieten, überall hinzugehen. Zum Beispiel, wenn die Menschen eine Straf-Tat verüben wollen. Zum Beispiel, wenn die Menschen eine ansteckende Krankheit haben. Der Staat kann Menschen auch verbieten, irgendwo hinzugehen, wenn es da gefährlich ist. Zum Beispiel nach einer Überschwemmung oder wenn es ein großes Feuer gibt.

Den Text von dem Artikel 11 finden Sie hier.