Ausschüsse sind so etwas wie Arbeits-Gruppen im Bundestag. Die Leitung von den Ausschüssen wird unter den Parteien im Bundestag verteilt. Wie viele Ausschüsse eine Partei bekommt, bestimmt das Ergebnis bei der letzten Bundestags-Wahl.
Die AfD hat deshalb eigentlich Anspruch auf die Leitung von 3 Ausschüssen. Die anderen Parteien haben die Politiker von der AfD aber nicht gewählt. Sie sagen: Die AfD ist rechts-extrem. Die AfD findet: Wir werden unfair behandelt. Deshalb gab es Streit zwischen der AfD und den anderen Parteien.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat jetzt entschieden: Die Ausschüsse dürfen ihre Leitung frei wählen. Die AfD hat also keinen Anspruch auf die Leitung von einem Ausschuss.