Urteil zur Europa-Wahl

Im Mai ist Europa-Wahl. Die Bürger in Deutschland und in den anderen Ländern der EU entscheiden, welche Politiker ins Europäische Parlament kommen. Für diese Wahl müssen die Politiker jetzt die Regeln ändern.

01.03.2014

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Das höchste deutsche Gericht hat ein wichtiges Urteil zur Europa-Wahl gesprochen. Die Richter haben entschieden: Auch sehr kleine Parteien dürfen Politiker ins Europa-Parlament schicken. Jetzt müssen die Politiker in Deutschland das Wahl-Gesetz ändern.
Bisher galt die Regel: Eine Partei muss mindestens 3 Prozent der Stimmen bekommen. Sonst kann sie keine Politiker ins Parlament schicken. Dieses Gesetz sollte verhindern, dass zu viele kleine Parteien ins Parlament kommen. Dann könnte es nämlich passieren, dass die Politiker sich nicht einigen können. Das Parlament könnte dann nicht so gut arbeiten.
Die Richter haben aber entschieden: Diese Regel ist ungerecht. Denn kleine Parteien haben schlechtere Chancen. Es kann sein, dass Stimmen für kleine Parteien nicht zählen. In Zukunft soll jede Stimme zählen.
Das ist gut für kleine Parteien. Kleine Parteien in Deutschland sind zum Beispiel: die rechts-extreme NPD und die eher linke Piraten-Partei.
Bei der Bundestags-Wahl gibt es auch so eine Regel: Jede Partei muss mindestens 5 Prozent der Stimmen bekommen. Um diese Regel ging es bei dem Urteil aber nicht. Bei der Bundestags-Wahl ändert sich also nichts.


Wörterbuch

  • rechts-extrem

    Rechts-Extreme wollen, dass nicht alle Menschen die gleichen Rechte haben. Sie denken zum Beispiel, dass Deutsche besser sind als Ausländer. Oder sie denken, Christen sind besser als Juden oder Muslime. Manche Rechts-Extreme sind gewalttätig. Sie greifen zum Beispiel Ausländer oder Behinderte an. In Deutschland gibt es mehrere rechts-extreme Parteien.

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