Die Richter am Bundes-Gerichtshof sagen: Wenn man stirbt, dann wird das Facebook-Konto vererbt. Die Erben können dann alles lesen, auch private Nachrichten.
Die privaten Nachrichten sind so ähnlich wie Briefe, sagen die Richter. Und Briefe werden auch vererbt.
In dem Gerichts-Verfahren ging es um ein Mädchen, das mit 15 Jahren gestorben ist. Die Eltern wissen nicht, ob das Mädchen sich umgebracht hat, oder ob es ein Unfall war. Deshalb wollten sie unbedingt ihre Facebook-Chats lesen. Das dürfen sie nun. Vielleicht können die Eltern jetzt herausfinden, warum ihre Tochter gestorben ist.
Die Firma Facebook wollte den Eltern die Nachrichten nicht geben. Sie hat gesagt: Private Nachrichten dürfen wir nicht weitergeben. Das haben wir unseren Kunden versprochen. Aber die Richter haben entschieden: Für Erben gilt diese Regel nicht.