Urteil über Bilder im Internet

Schüler müssen aufpassen, wenn sie Fotos ins Internet stellen. Denn wenn sie das Foto nicht selbst gemacht haben, müssen sie erst den Fotografen fragen.

10.08.2018

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Schüler und Lehrer sitzen in der Schule in einem Computer-Raum
Schüler müssen sich an das Urheber-Recht halten (dpa/Friso Gentsch)
Es gab ein Gerichts-Verfahren. Ein Fotograf hat gegen eine Schule geklagt. Denn auf der Internet-Seite von der Schule war eins von seinen Fotos. Er hatte der Schule aber keine Erlaubnis dafür gegeben.
Eine Schülerin hatte das Foto auf einer anderen Internet-Seite gefunden. Dann hat sie es für eine Schul-Aufgabe benutzt. Und die Schule hat die Aufgabe auf ihre Internet-Seite gestellt.
Die Richter am Europäischen Gerichts-Hof haben entschieden: Der Fotograf soll Schaden-Ersatz bekommen. Das heißt: Die Schule muss dem Fotografen wahrscheinlich einige hundert Euro zahlen.
Die Richter finden: Auch Schüler müssen sich an das Urheber-Recht halten. Urheber nennt man jemanden, der ein Bild oder einen Text gemacht hat. Der Urheber darf darüber bestimmen, was mit seinem Werk passiert.

Wörterbuch

  • Internet

    Das Internet ist ein welt-weites Netz aus Computern. Computer auf der ganzen Welt sind über viele Kabel miteinander verbunden. Wenn ein Computer an das Internet angeschlossen ist, kann man darauf Informationen aus aller Welt sehen - zum Beispiel diese Nachrichten in einfacher Sprache. Auch Handys und andere Geräte können sich mit dem Internet verbinden.

  • Europäischer Gerichts-Hof

    Der Europäische Gerichts-Hof ist das Gericht für die EU. Wenn es Streit um neue Gesetze in der EU gibt, dann müssen die Richter und Richterinnen diesen Streit klären. Alles was sie entscheiden, gilt für alle Menschen in der EU. Der Gerichts-Hof sitzt in dem Land Luxemburg. Abgekürzt heißt er EuGH. Es gibt ihn seit dem Jahr 1953.

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