Es gab ein Gerichts-Verfahren. Ein Fotograf hat gegen eine Schule geklagt. Denn auf der Internet-Seite von der Schule war eins von seinen Fotos. Er hatte der Schule aber keine Erlaubnis dafür gegeben.
Eine Schülerin hatte das Foto auf einer anderen Internet-Seite gefunden. Dann hat sie es für eine Schul-Aufgabe benutzt. Und die Schule hat die Aufgabe auf ihre Internet-Seite gestellt.
Die Richter am Europäischen Gerichts-Hof haben entschieden: Der Fotograf soll Schaden-Ersatz bekommen. Das heißt: Die Schule muss dem Fotografen wahrscheinlich einige hundert Euro zahlen.
Die Richter finden: Auch Schüler müssen sich an das Urheber-Recht halten. Urheber nennt man jemanden, der ein Bild oder einen Text gemacht hat. Der Urheber darf darüber bestimmen, was mit seinem Werk passiert.