Urteil über Apotheken

Die Preise in den Apotheken könnten sich ändern. Der Grund ist ein Gerichts-Urteil. Bisher stand in Deutschland fest: Die meisten Medikamente kosten in allen Apotheken dasselbe.

21.10.2016

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Das rote Apotheken-Logo auf dem Dach von einem Haus
Apotheken-Preise könnten sich ändern (dpa/Horst Galuschka)
Für Medikamente gilt in Deutschland eine Preis-Bindung. Das bedeutet: Der Preis ist festgelegt. Jede Apotheke muss sich daran halten. Das gilt bisher für alle Medikamente, für die man ein Rezept vom Arzt braucht. Diese Medikamente heißen verschreibungs-pflichtig.
Jetzt hat der Europäische Gerichts-Hof aber entschieden: Das deutsche Gesetz ist nicht in Ordnung. Es behindert den freien Wettbewerb. Die Richter sagen: Für ausländische Apotheken ist das ungerecht. Sie sollten ihre Preise selbst festlegen dürfen.
Das Gesundheits-Ministerium in Berlin will jetzt prüfen, ob das Gesetz geändert werden muss. Dem deutschen Apotheker-Verband macht das Sorgen. Der Verband sagt: Wenn die Preis-Bindung abgeschafft wird, werden viele Apotheken nicht mehr genug verdienen. Dann müssen sie schließen.

Wörterbuch

  • Urteil

    Urteil nennt man die Entscheidung von einem Gericht. Richter an einem Gericht entscheiden, was richtig ist und was falsch. Sie richten sich dabei nach den Gesetzen.

  • Ministerium

    Ein Ministerium ist ein Teil von einer Regierung. Der Chef von einem Ministerium ist ein Minister oder eine Ministerin. In dem Ministerium arbeiten aber noch viele andere Mitarbeiter. Die meisten von ihnen sind Beamte. Sie schreiben zum Beispiel neue Gesetze.

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