Urteil: Rund-Funk

Die Rund-Funk-Gebühr für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernseh-Sender bleibt. Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden.

20.07.2018

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht steht in roten Roben im Gerichtssaal in Karlsruhe.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht urteilt über die Gebühr für den Rund-Funk. (dpa/picture alliance/Uli Deck)
Es gibt eine Ausnahme: Wenn man 2 Wohnungen hat, muss man nicht 2 mal zahlen.
Jeder Haushalt in Deutschland muss zur Zeit 17 Euro 50 im Monat Rund-Funk-Gebühr zahlen. Das finden einige Menschen ungerecht. Sie sagen: Es muss einen Unterschied machen, wie viele Menschen in einem Haushalt leben und Radio oder Fernseher nutzen. Deshalb haben sie vor dem Bundes-Verfassungs-Gericht in Karlsruhe geklagt.
Die Richter meinen: Die Berechnung von dem Beitrag ist richtig. Ausnahmen soll es nur für Besitzer von 2 Wohnungen geben.
Vertreter von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio finden das Urteil richtig. Sie sagen: Mit den Gebühren können wir auch in Zukunft ein gutes Programm machen.

Wörterbuch

  • ZDF

    Das ZDF ist ein Fernseh-Sender. ZDF ist die Abkürzung für „Zweites Deutsches Fernsehen“. Es heißt so, weil es zuerst den Fernseh-Sender ARD gab. Diesen nennt man auch "Das Erste". Das ZDF gibt es seit dem Jahr 1963. Die Zentrale vom ZDF ist in der Stadt Mainz im Bundes-Land Rheinland-Pfalz.

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

  • öffentlich-rechtlich

    In Deutschland gibt es viele öffentlich-rechtliche Radio- und Fernseh-Sender, zum Beispiel ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass die Zuschauer für die Sender Gebühren bezahlen. Andere Sender heißen Privat-Sender. Sie bekommen ihr Geld nur aus der Werbung.

  • ARD

    Die ARD ist ein Fernseh-Sender. Man sagt auch "Das Erste" dazu. Die ARD ist aber auch ein Verein: In der ARD arbeiten die Fernseh- und Radio-Sender aus allen Bundes-Ländern zusammen. Diese Sender heißen zum Beispiel Westdeutscher Rundfunk (WDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR) oder Mitteldeutscher Rundfunk (MDR). Der lange Name von der ARD ist: "Arbeits-Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten der Bundesrepublik Deutschland".

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