Das EU-Gericht achtet darauf, dass sich alle Länder an die europäischen Regeln halten. Es hat jetzt festgestellt: Im Jahr 2015 haben Polen, Tschechien und Ungarn die Regeln gebrochen.
Im Jahr 2015 kamen sehr viele Flüchtlinge auf einmal nach Europa. Die Flüchtlinge kamen oft an den EU-Außen-Grenzen an. Das bedeutet: Sie kamen in den Ländern an, die auf einer Land-Karte der EU am Rand liegen. Diese Länder haben damals gesagt: Für uns sind das zu viele Flüchtlinge. Und: Die Flüchtlinge müssen auf alle EU-Länder verteilt werden.
Die EU hat dann über diesen Vorschlag abgestimmt. Eine Mehrheit der EU-Staaten war für die Verteilung. Aber Polen, Tschechien und Ungarn haben trotzdem keine Flüchtlinge aufgenommen.
Noch ist nicht klar, ob diese Länder Strafen zahlen müssen. Aber die anderen EU-Länder sagen: Jetzt wissen wir für die Zukunft, was richtig ist.