NPD-Verbot?

Politiker vom Bundesrat haben einen Antrag beim obersten deutschen Gericht eingereicht. Darin steht: Die Richter von dem Gericht sollen die Partei NPD verbieten. Die Politiker finden, die Partei NPD ist gefährlich.

07.12.2013

Einwohner protestieren nach Bekanntgabe der Ergebnisse bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag (04.09.2011) vor dem Schweriner Schloss gegen die Wiederwahl der NPD. Foto: Jens Büttner dpa/lmv
Menschen protestieren gegen die Partei NPD (Bild: Jens Büttner / dpa). (Jens Büttner dpa/lmv)
Das oberste deutsche Gericht heißt Bundes-Verfassungsgericht. Das Bundes-Verfassungsgericht ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter vom Gericht haben Post von Politikern bekommen. Die Politiker sind vom Bundesrat. Sie haben einen Antrag an die Richter geschickt. Der Antrag hat mehr als 250 Seiten. In dem Antrag steht, dass die Richter die Partei NPD verbieten sollen. Deshalb nennt man den Antrag auch Verbots-Antrag. In dem Antrag stehen die Gründe, warum die Partei NPD verboten werden soll. Die Politiker sagen: Die NPD ist eine gefährliche Partei. Dafür haben sie mehr als 300 Beweise gesammelt. Auch die Beweise stehen in dem Antrag.
Die NPD ist eine rechts-extreme Partei. Das bedeutet zum Beispiel, dass viele Mitglieder von der Partei keine Ausländer in Deutschland wollen. Viele Mitglieder wollen auch nicht, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Nur die Richter vom Bundes-Verfassungsgericht dürfen eine Partei verbieten. Sie müssen jetzt entscheiden, ob sie die NPD verbieten. Die Richter prüfen, ob die Beweise dafür ausreichen.
Die Bundes-Regierung hat schon einmal versucht, die NPD zu verbieten. Das war vor 10 Jahren. Das hat aber nicht geklappt. Das Bundes-Verfassungsgericht hat damals entschieden: Die NPD darf weiter Politik machen. Denn die Richter fanden: Die Bundes-Regierung hat nicht gut genug bewiesen, dass die NPD gefährlich ist.

Wörterbuch

  • Bundes-Regierung

    Die Bundes-Regierung ist die Regierung von Deutschland. Zur Bundes-Regierung gehören die Minister und Ministerinnen. Jeder Minister ist für bestimmte Themen zuständig: zum Beispiel für Umwelt, Wirtschaft oder Bildung. Die Bundes-Regierung wird von der Bundes-Kanzlerin oder vom Bundes-Kanzler geleitet.

  • Bundesrat

    Der Bundesrat ist der 2. Teil des deutschen Parlaments. Der 1. Teil ist der Bundestag. Im Bundesrat sitzen Politiker aus allen Bundes-Ländern. Der Bundesrat wird deshalb auch "Länder-Kammer" genannt. Wenn der Bundestag ein Gesetz machen will, muss er oft auch den Bundesrat fragen.

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

  • rechts-extrem

    Rechts-Extreme wollen, dass nicht alle Menschen die gleichen Rechte haben. Sie denken zum Beispiel, dass Deutsche besser sind als Ausländer. Oder sie denken, Christen sind besser als Juden oder Muslime. Manche Rechts-Extreme sind gewalttätig. Sie greifen zum Beispiel Ausländer oder Behinderte an. In Deutschland gibt es mehrere rechts-extreme Parteien.

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