Neues Wahl-Recht

Der Bundestag ändert das Wahl-Gesetz für Deutschland: In Zukunft sollen auch alle Menschen mit Behinderung wählen dürfen. Das war bisher nicht so.

15.03.2019

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Ein älterer Mann sitzt in einer Wahl-Kabine
Das Wahl-Recht ändert sich (picture alliance / dpa / Arne Dedert)
Bisher dürfen Menschen mit Behinderung nicht wählen, wenn sie ständig einen gesetzlichen Betreuer brauchen. Das betrifft vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten. Gesetzliche Betreuer kümmern sich für sie zum Beispiel um das Geld und andere Sachen.
Die Regierungs-Parteien CDU, CSU und SPD haben entschieden: In Zukunft sollen auch Menschen mit ständiger Betreuung wählen dürfen. Bis es soweit ist, dauert es aber noch etwas. Bei der Europa-Wahl im Mai gilt das neue Gesetz noch nicht.
Vorher gab es ein wichtiges Gerichts-Urteil. Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden: Es ist nicht erlaubt, alle Menschen mit ständiger Betreuung von der Wahl auszuschließen. Deshalb müssen die Politiker das Gesetz jetzt ändern.
Behinderten-Verbände sagen: Die Änderung ist gut. Aber es ist nicht gut, dass sie erst nach der Europa-Wahl gilt.

Wörterbuch

  • Behinderung

    Wenn ein Mensch eine Behinderung hat, ist etwas an ihm anders als bei den meisten anderen Menschen. Durch eine Behinderung wird manches im Leben schwieriger. Es gibt ganz unterschiedliche Behinderungen. Sie können alle Körper-Teile betreffen. Oder das Denken oder Fühlen.

  • Europa-Wahl

    Bei der Europa-Wahl können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer ins Europa-Parlament kommt. In allen EU-Ländern können die Menschen wählen. Jeder und jede hat eine Stimme. Die Stimme gibt man einer Partei. Das heißt: Man kreuzt die Partei auf dem Wahl-Zettel an. Eine Europa-Wahl gibt es alle 5 Jahre. Die erste Europa-Wahl hat es im Jahr 1979 gegeben.

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