Mieter-Urteil

Immer wieder müssen Menschen aus ihrer Mietwohnung ausziehen, weil der Besitzer die Wohnung selber nutzen will. Der Bundes-Gerichtshof hat jetzt ein wichtiges Urteil gesprochen.

24.05.2019

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Häuser in Berlin.
Häuser in Berlin. (dpa/ picture alliance/ Wolfram Steinberg)
Der Besitzer oder die Besitzerin einer Wohnung kann den Mietvertrag kündigen, wenn er oder sie die Wohnung für sich oder Angehörige braucht. Das nennt man Eigen-Bedarf. Gegen die Kündigung kann man sich wehren. Man kann sagen: Ich bin zu alt oder zu krank für einen Umzug. Oder: Ich lebe schon seit 30 Jahren in der Wohnung.
Das reicht jetzt nicht mehr aus. Der Bundes-Gerichtshof hat entschieden: Die Gerichte dürfen nicht allgemein urteilen. Sie müssen jeden Fall ganz genau prüfen. Dabei sollen Sach-Verständige ein Gutachten vorlegen.
Die Mieter-Vereine haben gesagt: Das Urteil ist schlecht für die Mieter und Mieterinnen. Weil es derzeit nicht genug bezahlbare Wohnungen gibt, wird es wohl bald noch mehr Prozesse geben.

Wörterbuch

  • Miete

    Miete nennt man das Geld, das man jeden Monat für eine Wohnung bezahlt. Der Mieter bezahlt das Geld an den Vermieter. Dem Vermieter gehört das Haus. Wieviel man bezahlen muss, steht im Miet-Vertrag.

  • Bundes-Gerichtshof

    Der Bundes-Gerichtshof gehört zu den höchsten Gerichten in Deutschland. Er ist in der Stadt Karlsruhe. Am Bundes-Gerichtshof arbeiten insgesamt 128 Richterinnen und Richter. Am Bundes-Gerichtshof gibt es Straf-Verfahren: Darin geht es um Verbrechen. Und es gibt Zivil-Verfahren: Darin geht es um Streit-Fälle zwischen Bürgern.

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