Der Besitzer oder die Besitzerin einer Wohnung kann den Mietvertrag kündigen, wenn er oder sie die Wohnung für sich oder Angehörige braucht. Das nennt man Eigen-Bedarf. Gegen die Kündigung kann man sich wehren. Man kann sagen: Ich bin zu alt oder zu krank für einen Umzug. Oder: Ich lebe schon seit 30 Jahren in der Wohnung.
Das reicht jetzt nicht mehr aus. Der Bundes-Gerichtshof hat entschieden: Die Gerichte dürfen nicht allgemein urteilen. Sie müssen jeden Fall ganz genau prüfen. Dabei sollen Sach-Verständige ein Gutachten vorlegen.
Die Mieter-Vereine haben gesagt: Das Urteil ist schlecht für die Mieter und Mieterinnen. Weil es derzeit nicht genug bezahlbare Wohnungen gibt, wird es wohl bald noch mehr Prozesse geben.