Der Mann wurde vom Gericht zu einer "lebens-langen Freiheits-Strafe" verurteilt. In Deutschland bedeutet das: Man muss maximal 15 Jahre ins Gefängnis. In diesem Fall hat das Gericht aber etwas Besonderes festgestellt. Man nennt es: besondere Schwere der Schuld. Das bedeutet: Auch nach 15 Jahren muss der Mann noch im Gefängnis bleiben. Ob nur einige Jahre oder länger muss dann später noch entschieden werden. Die Bundes-Anwaltschaft will Teile von dem Urteil überprüfen lassen.
Walter Lübcke war in der Partei CDU. Er war Regierungs-Präsident von Kassel. Lübcke hat zum Beispiel dafür gesorgt, dass Unterkünfte für Flüchtlinge gebaut werden. Dafür haben ihn manche Menschen beschimpft. Diese Menschen wollten nicht, dass Flüchtlinge bei ihnen in der Nähe wohnen. Auch der Mörder von Lübcke sieht das so. Die Behörden sagen: Er ist rechts-extrem. Er soll den Politiker getötet haben, weil dieser sich für Flüchtlinge eingesetzt hat.
Das Gericht hat den 2. Angeklagten zu einer Bewährungs-Strafe verurteilt. Ihm war Beihilfe zum Mord vorgeworfen worden. Die Familie von Walter Lübcke ist enttäuscht über das Urteil.