Seehofer ist auch ein wichtiger Politiker in der Partei CSU. Er hatte die AfD in einem Interview kritisiert. Seehofer hatte gesagt: "Die AfD ist staats-zersetzend." Damit hat er gemeint: Die AfD stellt sich gegen den Staat. Das Interview hatte er auf die Internet-Seite von seinem Ministerium gestellt. Die AfD hatte dagegen geklagt.
Die Richterinnen und Richter haben entschieden: Seehofer darf die AfD kritisieren. Er darf das auch in deutlichen Worten tun, so wie in dem Interview. Er darf das aber nur als Partei-Politiker tun, nicht als Minister.
Der Grund: Ein Minister oder eine Ministerin gehören zur Bundes-Regierung. Die Bundes-Regierung darf keine Werbung für Parteien machen. Sie darf auch keine staatlichen Mittel nutzen, um die Opposition zu kritisieren.