Gericht erlaubt "Sampling"

Das Bundes-Verfassungsgericht hat ein wichtiges Urteil zum "Sampling" gemacht. "Sampling" ist, wenn Musiker Stücke aus fremden Liedern in ein eigenes Lied einbauen. Das Gericht hat gesagt: Sampling ist erlaubt. Es hat damit dem Musiker Moses Pelham recht gegeben.

03.06.2016

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Pelham mit Vollbart und Brille lacht in die Kamera. Im Hintergrund sieht man weitere Prozessbeteiligte
Moses Pelham freut sich im Gerichts-Saal über das Urteil (picture alliance / dpa / Uli Deck)
Pelham hatte vor 18 Jahren mit dem Computer ein kurzes Stück von einem Lied von der Gruppe Kraftwerk in ein eigenes Lied eingebaut. Das fanden die Musiker von Kraftwerk schlecht. Sie haben gesagt: Moses Pelham darf nicht ohne unsere Erlaubnis Teile von unseren Liedern benutzen. Sie haben Pelham verklagt.
Mehrere Gerichte haben Kraftwerk recht gegeben und entschieden: Das Lied von Moses Pelham darf nicht verkauft und im Radio oder Fernsehen gespielt werden. Dagegen hat sich Pelham gewehrt. Er hat gesagt: Ich mache Rap und Hip Hop. Das geht nicht ohne Sampling.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat Moses Pelham jetzt recht gegeben. Es hat entschieden: Wenn nur kurze Stücke aus fremden Liedern benutzt werden, ist Sampling nicht verboten. Die Kunst-Freiheit ist hier wichtiger als die Rechte von den Lied-Schreibern.
Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende: Ob das Lied von Pelham in Zukunft im Radio gespielt und verkauft werden darf, muss ein anderes Gericht entscheiden.

Wörterbuch

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

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