Eine Klage für alle

Der Bundestag hat ein wichtiges Gesetz für Verbraucher beschlossen. Verbraucher dürfen sich künftig zusammentun, wenn sie Streit mit einem Unternehmen haben. So sollen sie einfacher zu ihrem Recht kommen.

15.06.2018

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Ein Blick in den Bundestag.
Der Bundestag debattiert. (dpa-Bildfunk / Michael Kappeler)
Das Gesetz hat einen sehr schwierigen Namen. Es heißt: Gesetz zur Einführung einer Muster-Feststellungs-Klage. Das Gesetz soll Verbrauchern bei einem Rechts-Streit mit einem Unternehmen helfen. Ein Verbraucher ist jemand, der eine Ware kauft oder sie benutzt.
Bislang ist es so, dass ein Verbraucher selbst vor Gericht klagen muss. Weil das viel kosten kann, machen das nicht viele Verbraucher. Auch gilt das Urteil immer nur für die Person, die geklagt hat. Andere Betroffene haben nichts davon.
Bei der Muster-Feststellungs-Klage können sich betroffene Verbraucher in eine Liste eintragen. Das ist das so genannte "Klage-Register". Machen das genügend Menschen, kann dann ein Verband Klage gegen das Unternehmen einreichen.
Das Gesetz soll im November in Kraft treten. Es gilt dann auch noch für die Kunden, die vom Abgas-Skandal bei Volkswagen betroffen sind.

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  • Gericht

    An einem Gericht entscheiden Richter und Richterinnen über Streit-Fälle. Sie kennen die Gesetze und entscheiden, ob jemand etwas Verbotenes getan hat.

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