Urteil: Bau-Spar-Verträge

Bau-Spar-Kassen dürfen alte Bau-Spar-Verträge mit hohen Zinsen kündigen. Das hat der Bundes-Gerichtshof in Karlsruhe entschieden.

24.02.2017

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Das Bild zeigt den Elften Zivilsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 21.02.2017 vor der Urteilsverkündung zur Kündigung gutverzinster Bauspar-Altverträge.
Der Bundes-Gerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil zu Bau-Spar-Verträgen gefällt. (dpa-bildfunk / Uli Deck)
In einem Bau-Spar-Vertrag können Bank-Kunden Geld auf ein Konto einzahlen, um für ein Haus oder eine Wohnung zu sparen. Dafür bekommen sie von der Bank Geld. Dieses Geld nennt man auch Zinsen. Vor vielen Jahren waren die Zinsen noch hoch.
Jetzt sind die Zinsen aber niedrig. Die Banken haben deshalb die alten Bau-Spar-Verträge gekündigt, weil sie nicht mehr die hohen Zinsen zahlen wollten.
Der Bundes-Gerichtshof hat entschieden: Die Banken haben Recht, wenn sie die Verträge nach 10 Jahren kündigen. Auch die Kunden dürfen den Spar-Vertrag nach 10 Jahren beenden. Das Gericht findet auch: Ein Bau-Spar-Vertrag ist dazu da, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Mit dem Vertrag soll nicht nur gespart werden.

Wörterbuch

  • Bundes-Gerichtshof

    Der Bundes-Gerichtshof gehört zu den höchsten Gerichten in Deutschland. Er ist in der Stadt Karlsruhe. Am Bundes-Gerichtshof arbeiten insgesamt 128 Richterinnen und Richter. Am Bundes-Gerichtshof gibt es Straf-Verfahren: Darin geht es um Verbrechen. Und es gibt Zivil-Verfahren: Darin geht es um Streit-Fälle zwischen Bürgern.

  • Zinsen

    Zinsen nennt man den Geld-Betrag, den man für Schulden zahlen muss. Wenn ein Kunde seiner Bank Geld schuldet, muss er dafür Zinsen zahlen. Wenn ein Kunde Geld auf einem Konto bei einer Bank hat, kann er dafür Zinsen bekommen. In manchen Zeiten sind die Zinsen sehr niedrig oder liegen sogar bei Null. Manche Banken verlangen zu bestimmten Zeit sogar Geld dafür, wenn Kunden viel Geld auf einem Konto haben. Das nennt man dann Negativ-Zinsen.

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