Dass die Stich-Wahl wiederholt werden muss, hat das Verfassungs-Gericht von Österreich am Freitag, 1. Juli entschieden. Es hat gesagt: Bei der Auszählung sind zu viele Fehler gemacht worden. Die Fehler wurden aber wahrscheinlich aus Versehen gemacht. Es hat keinen Betrug gegeben.
Geklagt hatte die Partei von dem Stich-Wahl-Verlierer Norbert Hofer. Das ist die Partei FPÖ. Jetzt soll die Wahl am 2. Oktober wiederholt werden.
Bei der ersten Stich-Wahl im Mai hatten viele Menschen ihre Stimme abgegeben. Denn der FPÖ-Kandidat Hofer ist umstritten. Seine Partei will zum Beispiel, dass kaum mehr Flüchtlinge ins Land kommen.