Schwimmen ist Pflicht

Muslimische Schülerinnen müssen am Schwimm-Unterricht teilnehmen, wenn die Schule das will. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

13.01.2017

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Muslimische Schülerinnen stehen im Westbad in Freiburg in Ganzkörper-Badeanzügen mit ihrer Lehrerin am Rande des Schwimmbeckens.
Muslimische Mädchen beim Schwimmunterricht (dpa / picture alliance / Rolf Haid)
Die Richter haben beschlossen: Alle Kinder sollen zusammen lernen. Die Schule hat die Aufgabe, Kindern aus ausländischen Familien dabei zu helfen, sich in der Gesellschaft zurecht zu finden. Sie sollen lernen, was in dem Land üblich ist und welche Werte den Menschen wichtig sind. Die Richter finden: Das ist wichtiger als der Wunsch der Eltern.
Zwei muslimische Familien in dem Land Schweiz wollten nicht, dass ihre Töchter zusammen mit Jungen schwimmen. Sie haben gesagt: Das geht aus religiösen Gründen nicht. Daher mussten sie Strafe zahlen. Weil sie das ungerecht fanden, haben sie sich an den Europäischen Gerichtshof gewendet.
Die Gerichte in den einzelnen Ländern von Europa müssen das Urteil jetzt berücksichtigen, wenn sie ähnliche Fälle entscheiden. Auch in Deutschland ziehen immer wieder Eltern vor Gericht, damit ihre Kinder nicht am Schwimm-Unterricht teilnehmen müssen.