Die Richter in Karlsruher haben gesagt: Die Bundes-Regierung muss Fragen von dem Parlament grundsätzlich beantworten. Die Richter glauben: Das Parlament kann sonst Verstöße gegen das Recht nicht aufdecken. Der Präsident von dem Gericht hat gesagt: Das Recht auf Information ist gestärkt worden.
Das ist besonders wichtig für die Opposition. Es gibt aber auch künftig Ausnahmen. Die Bundesregierung muss eine Frage nicht beantworten, wenn die Antwort gefährlich wäre für den Staat oder die Gesellschaft.
Die Partei "Die Grünen" hatte in Karlsruhe geklagt. Ihre Politiker sagen: Das Gericht hat die Kontroll-Rechte des Parlaments gestärkt. Der Grünen-Politiker von Notz findet: "Die Öffentlichkeit hat einen großen Sieg errungen."