Kein NPD-Verbot

Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat ein wichtiges Urteil gesprochen. Es betrifft die Partei NPD. Die Richter haben entschieden: Sie wird nicht verboten.

20.01.2017

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Die Richter verkünden das Urteil
Die Richter verkünden das Urteil (picture alliance / dpa / Uli Deck/dpa)
Viele halten die Partei NPD für rechts-extrem. Die Partei-Mitglieder sind zum Beispiel gegen Ausländer oder gegen Muslime und Juden. Sie wollen eine deutsche Volks-Gemeinschaft. Die NPD hat viel gemeinsam mit dem National-Sozialismus. Deshalb haben die Bundes-Länder gesagt: Diese Partei soll verboten werden.
Die Richter in Karlsruhe haben jetzt anders entschieden. Sie sagen: Es stimmt, die NDP ist rechts-extrem. Sie hat Ziele, die gegen die wichtigsten Regeln in Deutschland verstoßen. Aber die Richter betonen auch: Die NPD ist nur eine kleine unwichtige Partei. Sie bedroht Deutschland nicht. Deshalb kann sie nicht verboten werden.
Viele Politiker sind enttäuscht über das Urteil. Sie fordern, die ganze Gesellschaft muss jetzt gegen Fremden-Feindlichkeit und Rechts-Extremismus sein.

Wörterbuch

  • Bundes-Länder

    Deutschland besteht aus 16 Bundes-Ländern. Sie heißen zum Beispiel Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. Jedes Bundes-Land hat eine Landes-Regierung. Der Chef von einer Landes-Regierung ist der Minister-Präsident oder die Minister-Präsidentin.

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

  • NPD

    Die NPD ist eine kleine Partei in Deutschland. Sie ist rechts-extrem. NPD heißt: National-demokratische Partei Deutschlands. Viele Politiker würden die NPD gerne verbieten. Darüber müssen die Richter entscheiden.

  • Holocaust-Gedenk-Tag

    Der Holocaust-Gedenk-Tag wird jedes Jahr um den 27. Januar herum begangen. 1996 erklärte Bundes-Präsident Roman Herzog den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Seitdem findet im Bundes-Tag eine Gedenk-Stunde mit Zeit-Zeugen und Überlebenden des Holocaust statt. Am 27. Januar 1945 wurde das NS-Vernichtungs-Lager Auschwitz-Birkenau von Soldaten der Roten Armee befreit.

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