Frauen-Wahl-Recht wird gefeiert

Der Bundestag hat einen ganz besonderen Tag gefeiert. Die Einführung von dem Frauen-Wahl-Recht. Das heißt: Frauen dürfen wählen und können gewählt werden. Das ist jetzt seit 100 Jahren möglich.

18.01.2019

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Andrea Nahles (2.v.l), Vorsitzende der SPD, und Daniela De Ridder (l, SPD) machen zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten, alle in weiße Blusen gekleidet, ein Selfie-Foto.
Weibliche Abgeordnete im Bundestag bei der Feierstunde (dpa / picture alliance / Bernd von Jutrczenka)
Am 19. Januar 1919 durften Frauen sich zum 1. Mal an einer Wahl beteiligen. Das war die Wahl zur National-Versammlung - also dem Parlament. Das war damals etwas Besonderes. Denn Frauen hatten nicht die gleichen Rechte wie Männer. Heute ist es selbst-verständlich, dass Frauen wählen und gewählt werden.
Die Regierungs-Chefin von Deutschland heißt Angela Merkel. Sie hat gesagt: Nur eine Gesellschaft, die Gleich-Berechtigung lebt, kann auch gerecht sein.
Rita Süssmuth ist eine frühere Bundestags-Präsidentin und Frauen-Ministerin. Sie hat gefordert: Es muss nun dafür gesorgt werden, dass es noch mehr Frauen in der Politik gibt. Im Bundestag sind ungefähr 1 Drittel Frauen und 2 Drittel Männer.

Wörterbuch

  • Bundestag

    Im Bundestag arbeiten Abgeordnete. Es sind Frauen und Männer. Die meisten von ihnen sind in Parteien. Die Abgeordneten treffen für alle anderen Menschen in Deutschland Entscheidungen. Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland. Alle 4 Jahre können die Bürger entscheiden, welche Abgeordneten in den Bundestag kommen. Das ist die Bundestags-Wahl.

  • Bundestags-Präsident oder Bundestags-Präsidentin

    Der Bundestags-Präsident oder die Bundestags-Präsidentin leitet die Sitzungen im Bundestag. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe in der Demokratie. Bundestags-Präsident ist das zweit-höchste Amt im deutschen Staat: Höher steht nur der Bundes-Präsident.

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