Das Gesetz regelt, was passiert, wenn es mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb gibt. Dann soll nur der Tarif-Vertrag von der größten Gewerkschaft gelten. Das fanden die kleinen Gewerkschaften nicht ok. Sie haben geklagt.
Das Verfassungs-Gericht hat jetzt entschieden: Das Gesetz verstößt nicht gegen das Grund-Gesetz. Aber die Richter haben auch gesagt: Die Bundes-Regierung muss manches ändern. Niemand darf dadurch weniger Geld bekommen.
Die Bundes-Regierung ist zufrieden mit dem Urteil. Sie hat das Gesetz gemacht. Sie will damit verhindern, dass kleine Gewerkschaften zu großen Einfluss haben. Kleine Gewerkschaften von den Lokführern oder den Piloten haben mit ihren Streiks immer wieder für viel Ärger gesorgt.